Ferienwohnungen Stein Herborn, modernes wohnen auf Zeit.  
   
Ferienwohnungen Stein in Herborn, modernes Wohnen auf Zeit.
 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN (AGB) | Stand: 01.07.2013

1. Geltungsbereich
1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stein Brück GmbH & Co. KG (nachfolgend „SB„) in der jeweils gültigen Fassung regeln ausschließlich die Geschäftsbeziehungen zwischen SB, dem Kunden sowie (sofern davon abweichend) auch dem Nutzer. Die Geschäftsbeziehungen umfasst die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten zu Wohnzwecken sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungen und Lieferungen der SB.
1.2. Kunden sind diejenigen, die Hauptleistung (Anmietung von Räumlichkeiten zu Wohnzwecken) im eigenen Namen bestellen, unabhängig davon, ob sie persönlich diese Leistungen in Anspruch nehmen oder nicht. Kunden sind daher namentlich auch Firmen, die Buchungen und Bestellungen für ihre Mitarbeiter tätigen. Nutzer sind diejenigen, die, ohne selbst bestellt zu haben, Räume und auch sonstige damit im Zusammenhang stehende Leistungen der SB in Anspruch nehmen.
1.3. Bestellungen oder Aufträge für Einzelleistungen, die ein Nutzer tätigt, gelten grundsätzlich als auch namens und auf Rechnung des Kunden getätigt. Es sei denn, der Nutzer tätigt den Auftrag oder die Bestellung ausdrücklich nur auf eigene Rechnung oder es sei denn, dass zwischen Kunde und SB spezifische Regelungen zu der Verfahrensweise für etwaige Einzelbestellungen eines Nutzers getroffen worden wären.
1.4. Diese Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform bzw. der schriftlichen Bestätigung durch SB und gelten bis dahin und ansonsten als nicht getroffen.
1.5. Diesen AGB entgegenstehende oder abweichende AGB eines Kunden erkennt SB nicht an, es sei denn, SB hätte ausdrücklich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss

2.1. Werbliche Darstellungen der Wohnungen und Leistungen von SB stellen kein rechtlich bindendes Angebot von SB dar, sondern informieren lediglich über die Leistungen und Produkte von SB und sollen dem Kunden die Möglichkeit geben, selbst ein rechtlich bindendes Angebot (Buchungsanfrage) abzugeben.
2.2. Ein Vertrag mit SB kommt regelmäßig erst durch eine Annahme (Buchungsbestätigung) von SB auf Grundlage einer Buchungsanfrage des Kunden zustande, alternativ durch Bereitstellung einer Wohnung oder einer sonstigen Leistung.
2.3. Mit Vertragsschluss sind die Parteien zur Vertragserfüllung verpflichtet unabhängig von der gebuchten Vertragsdauer. Ist der buchende Kunde nicht gleichzeitig der Nutzer, so haften der Kunde und der Nutzer gegenüber SB grundsätzlich als Gesamtschuldner für die Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis und aller damit im Zusammenhang von SB erbrachten Leistungen. Im Übrigen gilt Ziff. 1 der AGB.
2.4. Jeder Kunde ist verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese AGB an (sofern abweichend) den/ die Nutzer weiterzuleiten.
2.5. Für den Inhalt von Buchungen und Bestellungen sind in folgender Reihenfolge maßgeblich:
2.5.1. Die schriftliche Buchungsbestätigung;
2.5.2. die Aufzeichnungen aus der Reservierung;
2.5.3. sonstige mündliche Vereinbarungen zwischen den Parteien des Rechtsverhältnisses
2.6. Ist der Kunde ein Unternehmer, ist für den Inhalt von Buchungen ausschließlich die schriftliche Buchungs-bestätigung der SB maßgeblich, sofern der Kunde nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Dies gilt insbesondere für mündliche oder telefonische Bestellungen und Vereinbarungen. Eine Mitteilung an die SB ist auf jeden Fall dann nicht mehr unverzüglich, wenn sie diesem nicht innerhalb von sieben Tagen zugegangen ist.

3. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnungen
3.1. SB erbringt nach Maßgabe dieser Bestimmungen die vereinbarten Leistungen. Ein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Wohnungen bzw. Räumlichkeiten besteht nicht, es sei denn, dass dies Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung ist.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, für die mietweise Überlassung der Räumlichkeiten sowie sonstiger Leistungenund Lieferungen den jeweils geltenden oder vereinbarten Preis an SB zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen der SB gegenüber Dritten.
3.3. Die Preise bestimmen sich nach der Preisliste von SB, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung Geltung hat, und gelten einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wurde in der Buchungsbestätigung ein Preis zugesagt, so ist dieser maßgeblich.
3.4. Die Preise können von SB geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Wohnungen, der Leistungen, der Aufenthaltsdauer oder Anzahl der Nutzer wünscht und die SB schriftlich zugestimmt hat.
3.5. SB kann bei Buchungen eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung des Kunden fordern. Das gleiche gilt für Bestellungen von Nutzern (sofern vom Kunden abweichend).
3.6. Rechnungen der SB sind grundsätzlich nach Rechnungszugang sofort fällig und ohne Abzug zahlbar.
3.7. Kunden, die Wohnungen / Leistungen der SB im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in Anspruch nehmen (Geschäftskunden innerhalb Deutschlands), haben die Möglichkeit, unter der Voraussetzung einer positiven Bonitätsprüfung durch die SB, eine Kreditvereinbarung einzugehen. Aufgrund dieser Kreditvereinbarungen übersandte Rechnungen sind mit Zugang fällig und innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungszugang zahlbar.
3.8. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang Zahlung geleistet hat. Ist der Kunde Verbraucher, so gilt dies nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung gesondert hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt ist die SSH berechtigt eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € sowie Verzugszinsen entsprechend den gesetzlichen Regelungen zu erheben.
3.9. SB behält sich ausdrücklich vor, etwaige Sicherheitsleistungen zur Tilgung offener Forderungen heran zu ziehen. Ferner ist SB berechtigt, während des Aufenthaltes des Kunden über aufgelaufene Forderungen Zwischenrechnung zu erteilen und Zahlung zu verlangen.
3.10. Der Kunde ist mit Gegenansprüchen zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt für Zurückbehaltungsrechte.
3.11. Die Abtretung von Ansprüchen und Rechten des Kunden gegenüber SB an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung durch SB.

4. Rücktritt / Stornierung des Kunden
4.1. Geschlossene Verträge sind für die Vertragspartner verbindlich. Ein Rücktritt von dem Vertrag ist hiernach nur möglich, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde sowie nach Maßgabe der Ziff. 4.2 und 4.3 dieser AGB.
4.2. Ein Rücktrittsrecht des Kunden besteht nach Maßgabe der Ziff. 4.1 sowie

    4.3. Das Rücktrittsrecht nach Ziff.4.3.1 kann nur vor Ablauf der Frist aus Ziff. 4.3.1 ausgeübt werden. Der Rücktritt ist in jedem Fall schriftlich zu erklären oder zu vereinbaren. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts, soweit fristgebunden, ist der Zugang der Erklärung bei SB.
4.3. Der Kunde ist zum Rücktritt bzw. Stornierung wie folgt berechtigt:
4.3.1. bis 14 Tagen vor dem Beginn des Leistungszeitraums (geplanter Anreisetag), ohne Zahlungs-verpflichtungen des Kunden.
4.3.2. ab dem 14 Tage vor Beginn des Leistungszeitraum (geplanter Anreisetag), Verminderung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden auf 60 % des Wertes der bestellten Leistungen. Bei dem Prozentsatz von 60% handelt es sich um einen pauschalierten Schadensersatz.
4.3.3. Mit Beginn des Leistungszeitraumes ist der Kunde zur vollen Leistung verpflichtet.
4.4. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass SB kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In dem Fall ist der Kunde nur zur Erstattung der geringeren Schadenssumme verpflichtet. SB wird sich bemühen, nicht in Anspruch genommene Leistungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeitanderweitig zu vergeben. Gelingt der SB eine anderweitige Vergabe, so lässt sich SB das anrechnen, was durch anderweitige Vergabe vereinnahmt wurde. Konnte eine anderweitige Leistungsvergabe nicht bewirkt werden, so wird SB die ersparten Aufwendungen in Ansatz bringen und verrechnen.

5. Wohnungsbereitstellung, Übergabe und Rückgabe, Tierhaltung
5.1. Gebuchte Wohnungen stehen dem Kunden am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich SB das Recht vor, gebuchte Wohnungen ab 8:00 Uhr des Folgetages anderweitig zu vergeben.
5.2. Eine Unter- oder Weitervermietung der Wohnungen ist ausgeschlossen. Die Belegung der Wohnungen mit mehr als der gebuchten Personenanzahl bedarf der schriftlichen Zustimmung durch SB.
5.3. Der Kunde ist verpflichtet, sich bei der Anreise auszuweisen, eine entsprechende Sicherheitsleistung (gültige Kreditkarte mit Deckungsrahmen in Höhe der zu erwartenden Gesamtkosten des Aufenthalts, Depositzahlung oder ähnliches) bei der Hausverwaltung zu hinterlegen und den polizeilichen Meldeschein vollständig mit seinen persönlichen Angaben auszufüllen und zu unterschreiben
5.4. Das Mitbringen von Tieren, hierunter fallen auch Kleintiere, ist grundsätzlich nicht gestattet.
5.5. Die Abreise muss am Abreisetag spätestens bis 11:00 Uhr erfolgen; zu diesem Zeitpunkt muss die Wohnung geräumt sein. Die Inanspruchnahme der Wohnung nach 11:00 Uhr am Abreisetag kann die SB im Falle der Inanspruchnahme bis 13 Uhr mit pauschal 30,- Euro und ab 13 Uhr mit dem vollen Übernachtungspreis berechnen. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung dieses zusätzlichen Entgelts.
5.6. Eine Verlängerung des Aufenthaltes über den vereinbarten Zeitraum hinaus ist nur nach vorheriger rechtzeitiger Absprache mit SB möglich.

6. Rücktritt der SB und fristlose Kündigungen
6.1. Besteht zugunsten des Kunden ein Rücktrittsrecht nach Maßgabe der Ziff. 4.2 sowie 4.3, so ist auch SB ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn Buchungsanfragen von dritter Seite vorliegen und der Kunde auf Nachfrage nicht auf sein Rücktrittsrecht nach Maßgabe der Ziff. 4.2 sowie 4.3 verzichtet. Anderweitige, im Sinne von Ziff. 4.1 vereinbarte, vertragliche Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.
6.2. Die SB kann einen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor (nicht abschließend), wenn:
6.2.1. Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen nicht wie vereinbart geleistet werden;
6.2.2. höhere Gewalt, Streik, unverschuldete Betriebsstörungen oder andere von SB nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
6.2.3. unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, zum Beispiel der Person des Kunden, gebucht wird;
6.2.4. begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Übernachtung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Geschäftsbetriebes in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Betriebes zuzurechnen ist;
6.2.5. eine unerlaubte Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume vorliegt
6.3. Die Kündigung aus wichtigem Grund bedarf der Schriftform unter Angabe des Kündigungsgrundes. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche von SB bleiben von der Kündigung unberührt.
6.4. Der Kunde ist zur Kündigung aus wichtigen Grund berechtigt, wenn ( exemplarisch )
6.4.1. der Mietgebrauch nicht oder nur teilweise gewährt wird,
6.4.2. bei Vorliegen eines gewichtigen Mangels der Mietsache so dass die Mietsache nicht oder nur in geringen Umfang nutzbar ist,
6.4.3. schuldhafte Pflichtverletzungen von SB oder ihrer Mitarbeiter, die die Fortführung desVertragsverhältnisses als unzumutbar erscheinen lassen
6.5. Die Kündigung des Kunden bedarf der Schriftform unter Angabe des jeweiligen Kündigungsgrundes.

7. Haftung, Schadensersatz, Minderung
7.1. Der Kunde haftet für alle Schäden, die er, seine Mitarbeiter, oder seine Besucher im Apartment oder am Inventar verursacht haben. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.2. Eine Haftung der SB für Beschädigung oder Verlust eingebrachter Gegenstände und Materialien durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn SB oder ihre Mitarbeiter haben die Beschädigung oder den Verlust zu vertreten.
7.3. Gegenstände, die der der Kunde in den Räumlichkeiten zurückgelassen hat, werden auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. SB wird solche Gegenstände 4 Wochen aufzubewahren und danach dem lokalen Fundbüro übergeben.
7.4. Soweit der Kunde ein Stellplatz (auch gegen Entgelt) zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge haftet das SB nicht. Eine Überwachungspflicht der SB besteht nicht. Etwaige Schäden sind SB unverzüglich anzuzeigen.
7.5. Im Übrigen haftet SB auf Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dann, wenn:
7.5.1. der Mangel bereits bei Vertragsschluss bestanden hat,
7.5.2. SB den Mangel fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben,
7.5.3. SB unter Fristsetzung zur Mangelbeseitigung aufgefordert wurde, indes in Verzug gerät / geraten ist.

8. Schlussbestimmungen, Sonstiges
8.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Auftragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen, sowie sonstige wesentliche Willenserklärungen für den Beherbergungsvertrag sollen schriftlich erfolgen.
8.2. Sollte eine der hier niedergelegten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser AGB im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt dann eine solche, die am ehesten der unwirksamen Bestimmung entspricht.
8.3. SB ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung persönlichen erhaltenen Daten des Kunden – auch wenn diese von Dritten stammen – im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern und durch beauftragte Dritte bearbeiten und speichern zu lassen.
8.4. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der SB. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.